AGB

Regelwerk für eine gemeinsame Zusammenarbeit

Coachingterminierung

1. Ein Bestandteil des Coachings ist die zeitliche und räumliche Flexibilität. Diese Voraussetzungen möchte der Coach erfüllen, um eine größtmögliche Flexibilität bei der Coachingterminierung zu bieten. Deshalb sollten zuvor gebuchte Coachingstunden bei Nichtinanspruchnahme bis 24 Stunden vor Trainingstermin abgesagt werden.
Ansonsten erfolgt eine Berechnung der Buchung entsprechend in voller Höhe.
Wochenenden, Seminare, Pakete etc. sind mit gesonderten Bedingungen versehen und. Diese werden bei Buchung vereinbart und schriftlich deklariert.
Auch hier erfolgt eine Berechnung der entsprechenden Buchung in voller Höhe.

2. Bei Nichterscheinen (auch bei Vergessen, Übersehen, Widrigkeiten etc.) zum vereinbarten Coachingtermin wird ebenfalls das Honorar für eine Coachingeinheit oder der entsprechenden Buchung berechnet.

3. *Bei Krankheit und daraus resultierender Trainingsabsage sollte der Trainer nach Möglichkeit 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin informiert werden.

Bezahlung

1. Die Abrechnung bei sporadischen Einzelbuchungen erfolgt am Monatsende. Sie erhalten in jedem Fall eine Rechnung (wenn gewünscht, mit detaillierter Leistungsbeschreibung) und Auflistung aller Coachingeinheiten. Die Rechnung ist nach Erhalt sofort zu begleichen.

2. Regelmäßige Termine werden vorschüssig monatlich entrichtet, sowie 10er – 100er-Karten, Messeaktionen oder Geschenkgutscheine, Sondervereinbarungen etc. sind in einer Summe im Voraus zu bezahlen.

3. Die Nachfolgerrechnung folgt erst nach dem kompletten Aufbrauch der vereinbarten Einheiten und Leistungen. Stundenausfall durch Urlaub, Krankheit* etc. werden verschoben. Vorbezahlte Buchungen und Kontingente müssen je nach Größe innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden. .
Nach Absprache und Übereinstimmung kann ein Kontingent übertragen werden. Eine Rückerstattung erfolgt in keinem Fall.

Externe Kosten

1. Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt oder Physiotherapeut, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.

2. Ist eine Begleitung durch den Coach auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.

Allgemeines

1. Aus Gründen der Flexibilität ist es für meine Arbeit hilfreich, wenn Sie mir Ihren Urlaub 2 bis 4 Wochen vorher bekannt geben.

2. Um eine optimale Coachinggestaltung zu gewährleisten und eventuelle gesundheitliche Risiken auszuschließen, wird vor Trainingsbeginn eine Anamnese / Check-up durchgeführt. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

3. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Coachinggestaltung gesprochen.

4. Ein Haftungsausschluss ist zusätzlich zu unterzeichnen.